Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1    Geltungsbereich

 

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Appartementhauses (Aufnahmevertrag). Der Begriff „Aufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Appartementvertrag.
  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2    Vertragsabschluss, -partner, -verjährung

 

  • Vertragspartner sind das Appartementhaus und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Appartementhaus zustande. Dem Appartementhaus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  • Alle Ansprüche gegen das Appartementhaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Appartementhauses beruhen.
  • Das Appartementhaus ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages den vollständigen Namen und Adresse, sowie Telefonnummer des Gastes zu verlangen, um Sicherheitskonzepte einzuhalten und nötige Kommunikation zur Vertragserfüllung zu ermöglichen.

 

3    Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

  • Das Appartementhaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Appartements bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Appartementhauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Appartementhaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Appartementhaus verauslagt werden.
  • Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  • Vertragsgegenstand ist die kurzfristige Überlassung des gebuchten Appartements zur Beherbergung. Allgemeine Einrichtungen und Serviceangebote des Hauses, insbesondere WLAN, Fitness-, Wellness- oder Gemeinschaftsbereiche, werden lediglich freiwillig, nach Verfügbarkeit und ohne gesondertes Entgelt bereitgestellt. Sie sind nicht separat buchbar, nicht Bestandteil eines eigenständigen Leistungsaustauschs und begründen bei Einschränkung oder Nichtverfügbarkeit keinen Anspruch auf Minderung, Erstattung oder sonstigen Ausgleich.
  • Das Appartementhaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Appartements, der Leistung des Appartementhausrd oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Appartements und/oder für die sonstigen Leistungen des Appartementhauses erhöht.
  • Rechnungen des Appartementhauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Appartementhaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Appartementhaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Appartementhaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  • Das Appartementhaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  • In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Appartementhaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  • Das Appartementhaus ist ferner berechtigt, alle vertraglich vereinbarten Leistungen bei Anreise vom Gast zu verlangen.
  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Appartementhauses aufrechnen oder verrechnen.

 

4    Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Inanspruchnahme der Leistungen des 
      Appartementhauses (No Show)

 

4.1. Rücktrittsrecht:

Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn ein entsprechendes Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Appartementhaus ausdrücklich einer Vertragsaufhebung zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts und die Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.

4.2. Termin zum kostenfreien Rücktritt:
Wenn zwischen dem Appartementhaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Appartementhaus ausübt.

4.3. Kein Rücktrittsrecht vereinbart:
Wenn kein Rücktrittsrecht vereinbart ist, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt das Appartementhaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Appartementhaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wurde.

4.4. Rücktrittsrecht erloschen:
Wenn das Rücktrittsrecht erloschen ist, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt das Appartementhaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Appartementhaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wurde. Das Appartementhaus hat ersparte Aufwendungen anzurechnen. Stornierungen außerhalb der festgelegten Stornierungsfristen unterliegen einer Stornierungsgebühr in Höhe von 80% des Brutto-Übernachtungspreises. Unter Berücksichtigung des deutschen Steuerrechtes unterliegen die anfallenden Stornierungsgebühren keiner Mehrwertsteuer.

4.5. Wiedervermietung:
Falls ein Gast seine Buchung vorzeitig storniert oder die Unterkunft vorzeitig verlässt, behält sich das Appartementhaus das Recht vor, das Appartement erneut zu vermieten.

4.6. No Show:

Unter No Show versteht sich eine Nichtanreise ohne Inkenntnissetzen des Appartementhauses trotz gültiger Reservierung (Beherbergungsvertrag). Im Falle eines No Shows berechnet das Appartementhaus dem Kunden den vollen vertraglich vereinbarten Preis für Übernachtung sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen. Sollte ein Gast mit einer gültigen Reservierung über mehr als eine Nacht haben, behält sich das Appartementhaus vor, bei einem No Show der ersten Nacht die gültige Reservierung der folgenden Nächte nur bis am ersten Folgetag bis 11:00 Uhr aufrechtzuerhalten. Sollte der Gast bis dahin keinen Kontakt zum Appartementhaus aufgenommen haben, wird das Appartement wieder in den Verkauf genommen.

 

5    Rücktritt des Appartementhauses

 

  • Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Appartementhaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Appartements vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Appartementhauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  • Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Appartementhaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Appartementhaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Ferner ist das Appartementhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
  • Höhere Gewalt oder andere vom Appartementhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Appartementhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Appartementhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Appartementhauses zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
  • Der berechtigte Rücktritt des Appartementhauses begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

 

6    Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 

  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  • Gebuchte Appartements stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Nach 13:00 Uhr des Abreisetages kann das Appartementhaus aufgrund der verspäteten Räumung des Appartements für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Appartementhaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  • Mängelanzeige bei Appartementbezug: Beim Bezug des Appartements ist der Gast verpflichtet, das Appartement und dessen Ausstattung umgehend auf etwaige Mängel zu prüfen. Sollte der Gast Beschädigungen oder Abnutzungen feststellen, wie z. B. defekte Geräte (einschließlich Fernseher), beschädigte Möbelstücke, gebrochene Tische oder sichtbare Flecken auf Teppichen und Böden, so sind diese unmittelbar bei der Rezeption zu melden.

Erfolgt keine Meldung zu Beginn des Aufenthalts, geht das Appartementhaus davon aus, dass sich das Appartement sowie die Ausstattung bei Ankunft des Gastes in einem ordnungsgemäßen Zustand befand. Nachträglich festgestellte Mängel werden als während des Aufenthalts verursacht betrachtet und können dem Gast in Rechnung gestellt werden.

Alle Zimmer des Appartementhauses sind ausnahmslos „Nichtraucherzimmer“, das Rauchen im Zimmer ist daher nicht gestattet. Den Gästen stehen die Balkone/Terrassen, sowie Ein-/Ausgänge zum Gebäude zur Verfügung. Im Falle einer Nicht-Einhaltung dieser Vorgabe behält sich das Appartementhaus das Recht vor eine Sonderreinigungspauschale zu berechnen.

 


7    Haftung des Appartementhauses

 

  • Das Appartementhaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Appartementhauses beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Appartementhauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Appartementhauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
    Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Appartementhauses auftreten, wird das Appartementhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • Für eingebrachte Sachen haftet das Appartementhaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Appartementhaus empfiehlt die Nutzung des Appartementhaus-Safes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Appartementhaus.
  • Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Appartementhauses abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Appartementhaus nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
  • Weckaufträge werden vom Appartementhaus mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Appartementhaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Appartementhaus haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
  • Parkplatznutzung: Das Appartementhaus stellt seinen Gästen auf dem Hotelgelände zugangsbeschränkte Parkflächen zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Parkflächen nicht bewacht oder überwacht werden. Mit der Nutzung eines Parkplatzes kommt ausschließlich ein Mietvertrag über die Nutzung der Stellfläche zustande; ein Verwahrungsvertrag wird ausdrücklich nicht begründet. Das Appartementhaus übernimmt keine Obhutspflichten und haftet insbesondere nicht für Schäden oder den Verlust von Fahrzeugen oder deren Inhalt, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Appartementhauses oder seiner Erfüllungsgehilfen.


8    Schlussbestimmungen

 

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Timmendorfer Strand. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Timmendorfer Strand.
  • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

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